Patientenverfügung

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BRAUCHE ICH EINE PATIENTENVERFÜGUNG?

In einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie dar, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Fall einer sehr schweren Krankheit, konkret einer Verschlechterung Ihrer metastasierten Brustkrebserkrankung, wünschen. Sie können darin insbesondere festhalten, welche Pflege und welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende erhalten möchten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich dazu zu äußern. Eine Patientenverfügung hat also nur dann eine Bedeutung, wenn man Sie selbst dazu nicht mehr fragen kann.

Sie werden möglicherweise bestimmte Vorstellungen haben, wie man in dieser Situation mit Ihnen umgehen soll. Wollen Sie so lange leben wie nur irgendwie medizinisch möglich?

Was ist Ihr Wunsch, wenn Sie unter unerträglichen Schmerzen leiden? Ohne Patientenverfügung haben Sie keine Möglichkeit mehr, Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche bekanntzugeben. Im Normalfall führt das dazu, dass versucht wird, Ihr Leben unter allen Umständen zu retten oder zu verlängern.

Die Errichtung einer Patientenverfügung beansprucht etwas Zeit und kostet Geld, ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Zunächst erfolgt ein ärztliches Aufklärungsgespräch. In diesem werden Sie über die Auswirkungen einer Patientenverfügung aufgeklärt. Es wird auch versucht, genau zu beschreiben, welche Behandlungsmaßnahmen Sie gegebenenfalls ablehnen werden. Es ist wichtig, dass Ihre Angaben genau und ausführlich sind, damit Ihre Vorstellungen und Wünsche wirklich berücksichtigt werden können. Danach wird die Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt*einer Rechtsanwältin oder einem Notar*einer Notarin schriftlich errichtet. Sie ist maximal acht Jahre gültig.

Manchmal können sich Vorstellungen und Wünsche ändern. Daher kann eine Patientenverfügung jederzeit von Ihnen geändert oder widerrufen werden.

Wie auch ein Testament können Sie eine Patientenverfügung in einem Register durch einen Anwalt*eine Anwältin oder einen Notar*eine Notarin registrieren lassen, damit sichergestellt ist, dass Ihre Verfügung berücksichtigt wird. Sie erhalten auch eine Hinweiskarte, die Sie mit sich tragen sollten, damit Ärzt*innen bei Bedarf wissen, dass Sie eine Patientenverfügung haben.

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Wir bedanken uns bei Prof. Dr. Rupert Bartsch für das Einbringen medizinischer Expertise sowie Dr. Gerald Gries, Rechtsanwalt und Experte in Sachen Arbeitsrecht, für die Zusammenstellung der rechtlichen Aspekte.

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