Patientenverfügung

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BRAUCHE ICH EINE PATIENTENVERFÜGUNG?

In einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie dar, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Fall einer sehr schweren Krankheit, konkret einer Verschlechterung Ihrer metastasierten Brustkrebserkrankung, wünschen bzw. nicht wünschen. Sie können somit festhalten, welche Pflege und medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende erhalten bzw. nicht erhalten möchten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich dazu zu äußern.

Was ist Ihr Wunsch, wenn Sie unter unerträglichen Schmerzen leiden?

Sie werden möglicherweise bestimmte Vorstellungen haben, wie man in der Krankheitssituation, in der Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, mit Ihnen umgehen soll. Ohne Patientenverfügung haben Sie keine Möglichkeit mehr, Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche bekanntzugeben. Im Normalfall führt das dazu, dass versucht wird, Ihr Leben unter allen Umständen zu retten oder zu verlängern.

Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung

Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung beansprucht etwas Zeit und kostet Geld, ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Zunächst erfolgt ein ärztliches Aufklärungsgespräch. In diesem werden Sie über die Auswirkungen einer Patientenverfügung aufgeklärt. Hier kann Ihr Hausarzt*Ihre Hausärztin die erste Anlaufstelle sein. Gut zu wissen: Das ärztliche Aufklärungsgespräch ist eine Privatleistung, fragen Sie daher im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen. Beim Verfassen Ihrer Verfügung ist es wichtig, genau zu beschreiben, welche Behandlungsmaßnahmen Sie in welcher Situation gegebenenfalls ablehnen. Es ist wichtig, dass Ihre Angaben genau und ausführlich sind, damit Ihre Vorstellungen und Wünsche wirklich berücksichtigt werden können. Danach wird die Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt*einer Rechtsanwältin oder einem Notar*einer Notarin schriftlich errichtet.

Sie ist maximal acht Jahre gültig. Nach Ablauf von acht Jahren muss sie erneuert werden, dafür ist wieder ein ärztliches Aufklärungsgespräch notwendig. Die Verfügung wird wirksam, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Manchmal können sich Vorstellungen und Wünsche ändern. Daher kann eine Patientenverfügung jederzeit von Ihnen geändert oder widerrufen werden.

Wie auch ein Testament können Sie eine Patientenverfügung in einem Register durch einen Anwalt*eine Anwältin oder einen Notar*eine Notarin registrieren lassen, damit sichergestellt ist, dass Ihre Verfügung berücksichtigt wird. Sie erhalten auch eine Hinweiskarte, die Sie mit sich tragen sollten, damit Ärzt*innen bei Bedarf wissen, dass Sie eine Patientenverfügung haben.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen finden Sie hier.

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Referenzen

Wir bedanken uns bei Prof. Dr. Rupert Bartsch für das Einbringen medizinischer Expertise sowie Dr. Gerald Gries, Rechtsanwalt und Experte in Sachen Arbeitsrecht, für die Zusammenstellung der rechtlichen Aspekte.

 

Mehr zur Entstehung dieser Inhalte finden Sie hier

Wir haben die Inhalte auf dieser Website in gendergerechter Sprache verfasst, um neben Frauen und Männern auch alle anderen Geschlechtsidentitäten anzusprechen.

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